Nichtrauchergesetz kommt mit Einschränkung

NichtrauchergesetzDas rheinland-pfälzische Nichtrauchergesetz tritt kommenden Freitag in Kraft. Allerdings mit einer Einschränkung: in kleinen Gaststätten, die nur einen Raum haben, darf vorläufig weiter geraucht werden. Das hat der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof heute in einer Eilentscheidung entschieden. Grundsätzlich sind von Freitag an alle Gaststätten in Rheinland-Pfalz rauchfrei. Nur in Ausnahmefällen kann in abgetrennten Räumen das Rauchen erlaubt werden. Gegen dieses Gesetz hatten fünf Gaststättenbesitzer geklagt, deren Kneipen nur einen einzigen Raum haben. Und die auch nicht so umgebaut werden können, dass ein separater Raucherraum entsteht. Deshalb sahen sich die Kläger in ihrer Existenz und in Berufsfreiheit unzulässig eingeschränkt: Denn 80 Prozent ihrer Stammkunden seien Raucher. Nach der Eilentscheidung der Koblenzer Verfassungsrichter darf in diesen Mini-Kneipen vorläufig weiter geraucht werden. Allerdings muss am Eingang deutlich sichtbar auf die Raucherlaubnis aufmerksam gemacht werden. Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof wird jetzt im Laufe des Jahres im Hauptverfahren endgültig über das Nichtraucherschutzgesetz in Rheinland-Pfalz entscheiden.

Kommentar: Wahrscheinlich rauchen die Richter selber! :D

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